Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2018

Ich glaub. Ich wähl.

Am 21. Oktober wählen die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ihre neuen Kirchenvorstände.

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand leitet und vertritt die Kirchengemeinde. Er besteht – je nach Gemeindegröße - aus vier bis fünfzehn gewählten und berufenen Mitgliedern der Gemeinde und Geistlichen der Kirchengemeinde.
Ein Kirchenvorstand hat vielfältige Aufgaben. Er ist für die Gottesdienste (Gestaltung und Zeiten) ebenso zuständig wie für Baufragen, zum Beispiel die Sanierung des Pfarrhauses oder der Neubau eines Gemeindezentrums. Der Kirchenvorstand wirkt bei der Neubesetzung einer Pfarrstelle oder Diakonenstelle in gleicher Weise mit wie bei der Einstellung von Mitarbeitenden der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand legt die inhaltlichen Schwerpunkte der Gemeinde fest (z.B. Jugendarbeit oder Kirchenmusik). Auf vermögensrechtlichem Gebiet obliegt ihm die Verwaltung des Ortskirchenvermögens, der Beschluss über Haushaltsplan und Jahresrechnung und die Erhebung des Kirchgeldes. Vom Kirchenvorstand wird meist erwartet, dass er sich aktiv in der Gemeinde engagiert.
Mitglieder des Kirchenvorstandes vertreten die Kirchengemeinde in den regionalen Kirchengremien wie Dekanatssynode und Dekanatsausschuss. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Die Wahl – erstmals Briefwahl für alle

Der Kirchenvorstand wird von den Gemeindemitgliedern gewählt. Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Nicht konfirmierte Jugendliche müssen älter als 16 Jahre sind. Die Wahlberechtigten müssen mindestens drei Monate vor dem Wahltermin in der Gemeinde gewohnt haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die über 18 Jahre sind und vom Vertrauensausschuss zur Wahl aufgestellt werden.
Bei dieser Wahl besteht erstmals die generelle Möglichkeit der Briefwahl.

Kirchenvorstandswahlen im Dekanat Freising

Zum Dekanat Freising gehören alle Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in den Landkreisen Freising und Erding sowie im nördlichen Landkreis Ebersberg. Es sind dies die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Au in der Hallertau, Oberallershausen, Neufahrn, Eching, Freising, Moosburg mit Wartenberg, Taufkirchen - Dorfen, Erding, Markt Schwaben und Poing.

Ich glaub. Ich wähl.

Unter diesem Motto steht die diesjährige Kirchenvorstandswahl.
Es ist ein großer Schatz für das Leben einer Kirchengemeine, dass ganz unterschiedliche Frauen und Männer bereit sind, für die kommenden sechs Jahre gleichberechtigt mit den Pfarrerinnen und Pfarrern Verantwortung für ihre Kirchengemeinde zu übernehmen. Sie sagen „ja“ zu ihrem Glauben und zu ihrer Kirchengemeinde: „ Ja. Ich glaub. Ich kandidiere.“ Alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder können die Kandidatinnen und Kandidaten darin durch ihr Interesse an der Wahl und durch ihre Stimmabgabe bestärken. Die Teilnahme an der Kirchenvorstandswahl ist auch Ausdruck des eigenen Glaubens und der Verbundenheit mit der Kirche: „Ja. Ich glaub. Ich wähl.“

Weiteres zum Thema Wahl des Kirchenvorstandes finden Sie in diesem Video:

[video:https://youtu.be/tfbXCqrm1oc autoplay:0]

Auch die Evangelische Jugend Bayern hat ein Video zur Kirchenvorstandswahl produziert: 

[video:https://youtu.be/-GCs-HV-puo autoplay:0]

Finden Sie alle Basisinformationen zur Kirchenvorstandsarbeit auf der Website der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern oder auf der Homepage Ihrer Heimatgemeinde.