Dekanatsausschuss

Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Dekanatssynode. Er vertritt den Dekanatsbezirk gerichtlich und außergerichtlich. Er koordiniert die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk, plant die gemeinsamen Vorhaben und arbeitet mit den Kirchenvorständen und Vertretern der besonderen kirchlichen Arbeitsbereiche zusammen.

Die Mitglieder des Dekanatsausschusses Freising (in alphabetischer Reihenfolge): Claudia Bauerfeld, Martin Beike,Bettina Gräfin zu Castell-Rüdenhausen,Maximillian Doron, Stefan Federolf, Eva-Maria Geisel,  Lydia Hartmann, Ilse Hegner,  Anna Hilber, Astrid Hilmer-Bruer, Andrea Jarmurskewitz, Christoph Keller, Manuel König,  Markus Krusche, Andreas Neeb, Volker Nickolai-Labitzke, Anja Oetjen, Angelika Reiter, Anne Sachs, Dr. Martin Schneider, Steffen Schubert, Michael Simonsen, André Spindler, Karin Volke-Klink, Christian Weigl, Regine Weller, Gast: Wolfgang Graf zu Castell-Rüdenhausen, Landessynodaler.

Der Dekanatsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Er bereitet die Tagungen der Dekanatssynode vor;
  • Er beschließt im Benehmen mit den betroffenen Kirchengemeinden über die Umsetzung der Landesstellenplanung im Bereich des Dekanatsbezirkes; die Dekanatssynode ist darüber zu informieren; Näheres wird durch Verordnung geregelt;
  • Er trägt Mitverantwortung beim Einsatz der kirchlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen im Dekanatsbezirk; vor Errichtung von Mitarbeiterstellen in den Kirchengemeinden ist er zu hören;
  • Er unterstützt den Dekan bzw. die Dekanin bei der Planung größerer kirchlicher Baumaßnahmen im Dekanatsbezirk;
  • Er bereitet den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Dekanatsbezirks vor und beschließt über beide, soweit ihm die Beschlussfassung von der Dekanatssynode übertragen ist.
  • Er verwaltet das Vermögen des Dekanatsbezirks;
  • Er beschließt über die Errichtung von Planstellen für hauptamtliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen des Dekanatsbezirks;
  • Er beaufsichtigt die Einrichtungen des Dekanatsbezirks und erlässt die Satzungen für ihre Benutzung, sofern ihm die Beschlussfassung übertragen ist.
  • Er übt die dienstrechtlichen Befugnisse gegenüber den Beamten, Angestellten und sonstigen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen des Dekanatsbezirks aus, soweit nicht der Dekan bzw. die Dekanin als unmittelbarer Dienstvorgesetzter bzw. unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig ist oder abweichende Bestimmungen vorhanden sind;
  • E r trifft die erforderlichen Vereinbarungen bei Änderungen im Bestand des Dekanatsbezirks und für die Übernahme kirchengemeindlicher Aufgaben durch den Dekanatsbezirk;
  • Er gibt der Dekanatssynode Rechenschaft über seine Tätigkeit;
  • Er beschließt die Einberufung der Versammlung der Kirchenvorstandsmitglieder des Dekanatsbezirks und bereitet ihre Tagung vor;
  • Er bemüht sich um die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und christlichen Gruppen;
  • Er beschließt im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs über die Verteilung der Ergänzungszuweisung.

aus: http://www.wuerzburg-evangelisch.de/dekanat-und-gemeinden/dekanat/leitu…